Ein kurzer Film über das Töten
Originaltitel: Krótki film o zabijaniuPolen, 1987
Regie: Krzysztof Kiéslowski
Drehbuch: Krzysztof Kiéslowski, Krzysztof Piesiewicz
Kamera: Slawomir Idziak
Musik: Zbigniew Preisner
Darsteller*innen: Miroslaw Baka, Krzysztow Globisz, Jan Tesarz
Produktion: Filmgruppe 'Tor'
BJF-Empfehlung: ab 16 Jahren, FSK: ab 16 freigegeben
Länge: 87 Minuten
Spielfilm, Farbe
Warschau 1987. Ein etwa 20-jähriger Mann streift durch die Straßen der Stadt. Ein gestandener Taxifahrer wäscht seinen Wagen. Ein junger Jurist besteht das Staatsexamen. Der junge Mann beobachtet den Taxistand, geht in ein Fotogeschäft, sitzt in einer Hotelbar. In derselben Bar erzählt der Jurist seiner Freundin vom bestandenen Examen. Der Taxifahrer fährt auf der Suche nach Kunden durch die Stadt. Der junge Mann steigt ein und lässt sich in einen Außenbezirk fahren. Dort ermordet er den Taxifahrer. Der Täter wird gefasst, vor Gericht gestellt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Der junge Jurist wird sein Pflichtverteidiger, kann an dem Urteil jedoch nichts mehr ändern. Akribisch bereitet der Scharfrichter die Hinrichtung vor, während der Pflichtverteidiger noch einmal mit dem jungen Mann spricht. Das Urteil wird vollstreckt.
"Natürlich ist jeder Film, der einen Mord so genau zeigt wie dieser, ein Plädoyer für die Todesstrafe. Natürlich ist jeder Film, der eine Exekution so genau zeigt, ein flammender Appell gegen die Todesstrafe. EIN KURZER FILM ÜBER DAS TÖTEN ist beides und beides nicht. Das Faszinierende an diesem Film (ist), ... er entzieht sich jeden Klischees. Es gibt da weder den unverstandenen Mörder, noch den brutal seinen Sadismus austobenden Staat. Es gibt nur Menschen, die grau, verschlossen, geduckt, gelangweilt, freundlich und bösartig sind und die durch eine bröckelnde Wirklichkeit hasten ..." (Der Spiegel 4/ 89)
"Das eigentlich Provozierende an Kiéslowskis Film, der über die Ermordung eines Taxichauffeurs und die Hinrichtung des Täters berichtet, ist, dass er die gesetzlich geförderte und staatlich vollzogene Hinrichtung in punkto Brutalität und entsetzlicher Endgültigkeit dem Mord gleichsetzt. Dieses Werk ist einer der konsequentesten und härtesten Filme gegen die Todesstrafe ..." (Spielfilmliste)
Im Rahmen von Kiéslowskis Dekalog-Verfilmung ist dieser Film zusammen mit EIN KURZER FILM ÜBER DIE LIEBE sowohl als Teil der polnischen Fernsehserie als auch in dieser längeren Kinofassung erschienen.
Auszeichnungen: Cannes 1988, Spezialpreis der Jury, Felix 1988, Bester Film
Pressezitate:
“In genauen und minutiösen Einstellungen dokumentiert Kieslowski die Grausamkeit des Tötens: die Brutalität des Mordens wie auch die staatlich legitimierte Todesstrafe. Nüchtern und deshalb umso schmerzlicher werden die Rituale des Tötens inszeniert. Die Kälte der Erzählweise und die Unbarmherzigkeit der Personen spiegelt die Kälte und die Unbarmherzigkeit der gesellschaftlichen Wirklichkeit und der Haltung des Staates wider.” (zitiert in: Gewalt. Eine Gesellschaft unter Druck)
„In minutiösen Einstellungen dokumentiert Kieslowski, welche in sich geschlossene Grausamkeit und Gleichgültigkeit dem Mord wie der Todesstrafe zu Grunde liegt. Durch die Benutzung von oft grau-braun-grünlich eingefärbten Filtern wird das Gefühl von Verschmutzung und Beschädigung in einer Welt der Gewalt vermittelt, in welcher eine klare Unterscheidung von Tätern und Opfern unmöglich wird.“
(Begründung der Jury der Evangelischen Filmarbeit: medien praktisch 4/88)