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Filme für Kinder und Jugendliche
BJF-Clubfilmothek

Verleihbedingungen der BJF-Clubfilmothek

Der Bundesverband Jugend und Film e.V., Fahrgasse 89, 60311 Frankfurt am Main (im Folgenden: "BJF") ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der filmkulturellen Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich. Zu diesem Zweck fördert der BJF u. a. Filmveranstaltungen mit qualitativ hochwertigen Filmen für junges Publikum, indem er Fachkräfte der Jugendarbeit, Lehrer*innen und interessierte Jugendliche darin unterstützt, solche Veranstaltungen zu organisieren. Dazu erwirbt der BJF Filme mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung und stellt diese seinen Mitgliedern und ggf. weiteren Interessierten (im Folgenden: "Nutzer") in seiner BJF-Clubfilmothek zur Entleihe oder zum Kauf zur Verfügung.

Vorführungen mit den Filmen aus dem Repertoire des BJF sollen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, qualitativ hochwertige und ihrem Alter angemessene Filme gemeinschaftlich in Jugendarbeit oder Schule zu erleben, auch und vor allem da, wo es keine gewerblichen Kinos gibt, die ein ähnliches Programm bieten. Dadurch wird auch solchen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Gemeinschaftserlebnis Film ermöglicht, die aus verschiedensten Gründen keinen Zugang zum Kino haben. Nichtgewerbliche Filmveranstaltungen sind nach dem Verständnis des BJF folglich keine Konkurrenz zu gewerblichen Filmtheatern, sondern ergänzen diese und tragen dazu bei, für die Kulturform Film in ihrer ganzen Vielfalt zu werben.

Mit der Filmbestellung erkennt der Nutzer die nachstehenden Verleihbedingungen des BJF an.

 

1. Die BJF-Clubfilmothek

1.1 Der BJF verleiht die Filme der BJF-Clubfilmothek nur an Initiativen der Kinder- und Jugendfilmarbeit und andere Initiativen der kulturellen Filmarbeit, die diese nichtgewerblich vorführen. Einige Filme der BJF-Clubfilmothek können nur an Mitglieder des BJF entliehen werden. Darüber hinaus können aus lizenzrechtlichen Gründen nur bestimmte Filme der BJF-Clubfilmothek an Hochschul-Filmclubs oder für Open-Air-Vorführungen ausgeliehen werden. Die Filme sind nicht zur privaten Nutzung bestimmt. Verbraucher sind zur Bestellung in der Clubfilmothek nicht berechtigt.

1.2 Bei den Medien der BJF-Clubfilmothek handelt es sich um DVDs (Digital Versatile Discs). Viele Titel sind auch als BDs (Blu-ray Disc) erhältlich, manche liegen auch als 16mm-Filmkopie vor. Ist ein Film in mehreren Formaten erhältlich, kann der Nutzer auswählen, in welchem Format er den Film ausleihen möchte.

 

2. Bestellung und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Internetseite der BJF-Clubfilmothek erfolgen:
BJF-Clubfilmothek
Petersstraße 3
55116 Mainz
Telefon: 06131 - 28 78 800
E-Mail: filmbestellung@bjf.info
Website: https://bjf.clubfilmothek.de

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 12.00 und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Freitag: 8:30 bis 14:00 Uhr

2.2 Zur Bestellung sind die folgenden Angaben erforderlich: Name und vollständige Versandanschrift, bei BJF-Mitgliedern die Mitgliedsnummer, Bestellnummern und Titel der gewünschten Filme, Entleihzeit (erster und letzter Einsatztag), ggf. Ersatztitel und Ersatztermin.

2.3 Mit der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Bestellung in der BJF-Clubfilmothek gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (§ 145 BGB). Der Vertrag kommt mit Auslieferung des Mediums zustande, wenn der BJF die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

 

3. Rechteeinräumung

3.1 Der BJF räumt dem Nutzer an dem Film für die Dauer der in der Terminbestätigung genannten Entleihzeit das nicht-exklusive Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung ein. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar sowie räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

3.2 Sämtliche weiteren Nutzungsrechte an dem Film bleiben vorbehalten. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt, den Film oder das Medium zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen (z.B. Hochladen im Intra- oder Internet) oder an Dritte weiterzugeben oder zu verleihen.

3.3 Weiterhin räumt der BJF dem Nutzer das Recht ein, die vom BJF zur Verfügung gestellten Begleitmaterialien zu dem Film (z.B. pädagogisch-didaktisches Material, Trailer oder Fotos) zur Information seines Publikums über die nichtgewerbliche Filmvorführung sowie zur pädagogischen Gestaltung der Veranstaltung zu vervielfältigen, öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen. Öffentliche Werbung für Filme der BJF-Clubfilmothek ist jedoch nicht gestattet.

3.4 Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen gefährden die Existenz der BJF-Clubfilmothek und werden vom BJF sowie den übergeordneten Rechteinhabern zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3.5 Musikrechte zur Vorführung von Tonfilmen sind von der Rechteeinräumung nicht umfasst und müssen gegebenenfalls gesondert bei der GEMA eingeholt werden. Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA verantwortlich.

 

4. Lieferung und Versand

4.1 Der Versand der Medien erfolgt auf Kosten des Nutzers mit dem Paketdienst German Logistik Systems (GLS). Auf Wunsch können die Medien auch per DHL verschickt werden. In dem Fall ist ein Vermerk bei der Bestellung erforderlich.

4.2 Der BJF gewährleistet, dass die Medien rechtzeitig zum Versand gelangen. Für eventuelle Verspätungen bei Lieferbehinderungen infolge höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rücksendung durch den Vorspieler oder bei von diesem verursachten Schäden sowie für eventuelle Verspätungen des Transportunternehmens kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Sollte das Medium nicht rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin eintreffen, ist umgehend die BJF-Clubfilmothek zu informieren.

Die Medien werden ins Haus geliefert. Dazu ist es wichtig, eine Lieferanschrift anzugeben, bei der ein Kurierfahrer die Filmsendung in der Zeit zwischen 8.00 und 17.00 Uhr abgeben kann. Wird der Nutzer trotz weiterer Zustellversuche (in der Regel wird nur noch ein weiterer Zustellversuch unternommen) am nächsten oder übernächsten Tag nicht angetroffen, bzw. meldet er sich nicht beim Transportunternehmen, geht das Medium zurück an die BJF-Clubfilmothek. Kosten für Verleih, den Transport sowie die Bearbeitung werden dem Nutzer in diesem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt.

4.3 Auf Wunsch kann der Nutzer bei der Bestellung angeben, dass das Medium am Werktag nach der letzten Vorstellung vom Paketdienst GLS wieder abgeholt wird.

 

5. Verleihgebühren und Versandkosten

5.1 Der Nutzer hat an den BJF die folgenden Verleihgebühren zu zahlen:

Für BJF-Mitglieder:

Für sonstige Nutzer:

€ 40,00

€ 75,00

je Film für den ersten Entleihtag

€ 30,00

€ 50,00

je Film für jeden weiteren Entleihtag

€ 90,00

€ 225,00

je Film ab dem 3. Entleihtag bis zu einer Woche

€ 5,00

€ 5,00

pro Ausleihe für eine Cinemascope-Vorsatzlinse

Der Hin- und Rücktransport gilt nicht als Entleihzeit.

5.2 Der Nutzer hat darüber hinaus die Kosten für den Hinversand sowie – wenn Abholung durch GLS gewünscht – für den Rückversand zu tragen. Die Transportkosten für den Versand mit GLS betragen gegenwärtig (Stand: 1.7.23):
Hinversand: € 5,80 (DVD, BD) bzw. € 9,41 (16mm)
Hin- & Rückversand: € 16,16 (DVD, BD) bzw. € 23,37 (16mm)

5.3 Um- und Abbestellungen von bestätigten Filmterminen werden mit einer Gebühr von € 7,50 berechnet. Abbestellungen, die später als vier Wochen vor dem bestätigten Spieltermin erfolgen, werden mit dem vollen Kostenbeitrag in Rechnung gestellt.

5.4 Alle Preise der BJF-Clubfilmothek verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Rechnung. Die Rechnung wird mit dem Medium an den Nutzer versandt. Bei Lieferung gegen Rechnung erhebt die Verleihagentur eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 3,50 pro Bestellung. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Mediums ohne Abzug fällig. Bei später eingehenden Zahlungen sind für die Dauer der Verspätung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Fälligkeitstag an zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den BJF nicht aus.

 

6. Verlängerung der Entleihzeit

Eine Verlängerung der Entleihzeit ist nur mit Zustimmung der BJF-Clubfilmothek möglich. Diese ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen. Die Rechnung für die zusätzlichen Verleihgebühren ist nach Erhalt zur sofortigen Zahlung fällig.

 

7. Vorführung

Die Medien dürfen nur von geübten Vorführern auf einwandfreien Geräten eingesetzt werden. Die Medien dürfen nicht verändert werden. Bei der Verwendung von 16mm-Lichttonkopien sind die Gebrauchshinweise der BJF-Clubfilmothek bjf.clubfilmothek.de/pflege16mm.php zu beachten.

 

8. Rücksendung

8.1 Die Rücksendung des Mediums in seinem Behälter erfolgt pünktlich am Rückgabetermin auf Kosten des Nutzers per Kurierdienst oder Post-Paket an die BJF-Clubfilmothek. Bei verspäteter Rückgabe wird neben möglichen Regressforderungen und sonstigen Schäden der doppelte Kostenbeitrag je Kopie und Tag der Terminüberschreitung berechnet.

8.2 Falls bei der Bestellung vereinbart wurde, dass der Paketdienst GLS das Medium beim Nutzer abholen soll, holt ein Kurierfahrer das Medium am ersten Werktag nach der Entleihzeit wieder ab. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass diese Abholung möglich ist. Andernfalls entstehen Kosten für einen separaten Rücktransport und Regressforderungen von Nachspielern, denen der Film durch verspätete Rückgabe nicht rechtzeitig weiter geliefert werden kann.

 

9. Vorführbericht

Jedem Medium ist beim Versand ein Vorführbericht beigefügt, welcher vom Nutzer auszufüllen und dem Medium bei der Rücksendung beizulegen ist. Alternativ kann der Vorführbericht auch per Mail an die Clubfilmothek geschickt werden.

 

10. Schäden, Haftung und Kopienversicherung

10.1 Die Medien werden von der BJF-Clubfilmothek in einwandfreiem Zustand zum Versand gebracht. Der Nutzer hat das Medium unmittelbar nach Empfang auf sichtbare Schäden hin zu überprüfen. Schäden an den Medien, die vor Beginn der Vorführung erkennbar sind, müssen sofort telefonisch oder E-Mail an die BJF-Clubfilmothek gemeldet werden. Treten an dem Medium während der Vorführung Schäden auf, sind diese bei Rücklieferung des Mediums auf dem Vorführbericht sofort zu melden. Der Nutzer haftet für alle Schäden und Verluste von der Absendung bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen bei der BJF-Clubfilmothek bzw. Aushändigung an den Nachspieler. Nicht zurückgesandte oder vertauschte Behälter (Spulen, Dosen, Koffer etc.) werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.

10.2 Nutzer, die sich nicht an diese Verleihbedingungen halten, haben mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere Schäden wegen der verspäteten Rücksendung oder wegen Überschreitung der Lizenzbedingungen gemäß Ziffer 3.

10.3 Dem Nutzer wird empfohlen, sich gegen Beschädigung und Verlust der Medien ausreichend zu versichern. Auf Wunsch kann der Nutzer eine solche Versicherung zu BJF-Sonderkonditionen bei der KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs-AG abschließen. Anmeldeformulare gibt es auf der BJF-Internetseite unter bjf.clubfilmothek.de/versicherungen.php. Sie können auch bei der BJF-Geschäftsstelle angefordert werden.

 

11. Ausschluss vom Verleih

Nutzer, die sich nicht an diese Verleihbedingungen halten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Behandlung der Medien, verspäteter Rücksendung, fehlenden Vorführberichten oder der Nichtzahlung von Rechnungen.

 

12. Haftungsausschluss

12.1 Ansprüche des Nutzers gegenüber dem BJF auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BJF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

12.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der BJF im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bis zum Maximalbetrag der Verleihgebühr und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3 Die Einschränkungen der Ziffern 12.1 und 12.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des BJF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

13. Kontakt

Für sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesen Verleihbedingungen sind die in Ziffer 2.1 genannten Kontaktdaten zu verwenden.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verleihbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Verleihbedingungen eine Regelungslücke aufweisen.

14.3. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

14.4. Diese Verleihbedingungen gelten seit dem 01. Januar 2018.

 

Gefördert von

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.