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Filme für Kinder und Jugendliche
BJF-Clubfilmothek

Verkaufsbedingungen der BJF Clubfilmothek

Der Bundesverband Jugend und Film e.V., Fahrgasse 89, 60311 Frankfurt am Main (im Folgenden: „BJF“) ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der filmkulturellen Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen im außerschulischen und schulischen Bereich. Zu diesem Zweck fördert der BJF u. a. Filmveranstaltungen mit qualitativ hochwertigen Filmen für junges Publikum, indem er Fachkräfte der Jugendarbeit, Lehrerinnen, Lehrer und interessierte Jugendliche darin unterstützt, solche Veranstaltungen zu organisieren. Dazu erwirbt der BJF Filme mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung und stellt diese seinen Mitgliedern und ggf. weiteren Interessierten (im Folgenden: „Käufer“) in seiner BJF-Clubfilmothek zur Entleihe oder zum Kauf zur Verfügung.

Vorführungen mit den Filmen aus dem Repertoire des BJF sollen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, qualitativ hochwertige und ihrem Alter angemessene Filme gemeinschaftlich in Jugendarbeit oder Schule zu erleben, auch und vor allem da, wo es keine gewerblichen Kinos gibt, die ein ähnliches Programm bieten. Dadurch wird auch solchen Kindern und Jugendl­ichen die Teilhabe am Gemeinschaftserlebnis Film ermöglicht, die aus verschieden­sten Gründen keinen Zugang zum Kino haben. Nichtgewerbliche Filmveranstaltungen sind nach dem Verständnis des BJF folglich keine Konkurrenz zu gewerblichen Filmtheatern, sondern ergänzen diese und tragen dazu bei, für die Kulturform Film in ihrer ganzen Vielfalt zu werben.

Mit der Filmbestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen des BJF an.

1. Bestellberechtigung

1.1 Der BJF verkauft die Filme der BJF-Clubfilmothek nur an Initiativen der Kinder- und Jugendfilmarbeit zur nichtgewerblichen Auswertung. Einige Filme der BJF-Clubfilmothek können nur an Mitglieder des BJF verkauft werden. Darüber hinaus können aus lizenzrechtlichen Gründen nur bestimmte Filme der BJF-Clubfilmothek an Hochschul-Filmclubs oder für Open-Air-Vorführungen verkauft werden. Verbraucher sind zur Bestellung in der Clubfilmothek nicht berechtigt.
Der BJF liefert seine Medien nur zur deutschsprachigen Auswertung an Käufer mit Sitz in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Luxemburg und Südtirol. Ob das jeweilige Land vom Lizenzgebiet des jeweiligen Films umfasst ist, ergibt sich aus dem Bestellformular.

1.2 Bei den Medien, welche über die BJF-Clubfilmothek erworben werden können, handelt es sich – soweit im Katalog nicht anders angegeben – um DVDs (Digital Versatile Discs oder – falls verfügbar – um BDs (Blu-Ray-Discs). Alle Medien sind mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung ausgestattet. Darüber hinaus kann der Käufer die Medien zusätzlich mit einem entsprechenden Verleihrecht (V+Ö) erwerben.

2. Bestellung und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Bestellungen können über die Internetseite der BJF-Clubfilmothek unter https://bjf.clubfilmothek.de erfolgen.
Alternativ kann die Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefon aufgegeben werden. Dazu ist das ausgefüllte Bestellformular von der Internetseite auszudrucken und an die folgenden Kontaktdaten zu senden:

Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF)
Fahrgasse 89
60311 Frankfurt am Main

Tel. 069 – 631 27 23
E-Mail: mail@bjf.info

2.2 Zur Bestellung sind die folgenden Angaben erforderlich: Name und vollständige Versandanschrift, bei BJF-Mitgliedern die Mitgliedsnummer, Bestellnummern und Titel der gewünschten Filme, Lizenzart (Vorführrecht oder Vorführ- und Verleihrecht). Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist zusätzlich die Umsatzsteueridentifikations­nummer anzugeben.

2.3 Mit der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Bestellung in der BJF-Club­filmo­thek gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (§ 145 BGB). Der Vertrag kommt mit Auslieferung des Mediums zustande.

3. Rechteeinräumung

3.1 Bestellt der Käufer das Medium mit Vorführrecht (Ö) räumt der BJF dem Käufer an dem Film für die in dem Bestellformular angegebene Lizenzzeit das nicht-exklusive Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung ein. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar sowie räumlich auf das in dem Bestellformular angegebene Lizenzgebiet und den Tätigkeitsbereich des Käufers beschränkt.

3.2 Bestellt der Käufer das Medium mit Vorführ- und Verleihrecht (V+Ö) räumt der BJF dem Käufer an dem Film zur nichtgewerblichen Auswertung das nicht-exklusive Recht zur öffentlichen Vorführung und zum Verleih ein. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die in dem Bestellformular angegebene Lizenzzeit und das in dem Bestellformular angegebene Lizenzgebiet und den Tätigkeitsbereich des Käufers beschränkt.

Im Rahmen des Verleihs des Mediums ist das vorstehende Recht zur nichtgewerb­lichen öffentlichen Vorführung unterlizenzierbar. Im Übrigen ist eine Übert­ragung und Unterlizenzierung der vorstehenden Nutzungsrechte ausgeschlossen.

3.3 Sämtliche weiteren Nutzungsrechte an dem Film bleiben vorbehalten. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, den Film oder das Medium zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzuveräußern.

3.4 Weiterhin räumt der BJF dem Käufer das Recht ein, die vom BJF zur Verfügung ge­stell­ten Begleitmaterialien zu dem Film (z.B. pädagogisches Begleitmaterial, Trailer, Filmstills oder Pressefotos) im Zusammenhang mit der von der Lizenz umfassten nichtgewerblichen Auswertung zu vervielfältigen, öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen. Öffentliche Werbung für nichtgewerbliche Vorführungen mit Filmen der BJF-Clubfilmothek ist jedoch nicht gestattet.

3.5 Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen gefährden die Existenz der BJF-Clubfilmo­thek und werden vom BJF sowie den originären Rechteinhabern zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3.6 Musikrechte zur Vorführung von Tonfilmen sind von der Rechteeinräumung nicht umfasst und müssen gegebenenfalls gesondert bei der GEMA eingeholt werden. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA verantwortlich.

4. Lieferung und Versand

4.1 Sofern für das jeweilige Medium auf unserer Internetseite keine Lieferzeit angegeben ist, bemühen wir uns um eine möglichst zeitnahe Lieferung. Kommt der BJF in Lieferverzug, ist seitens des Käufers eine angemessene Nachfrist zu setzen.

4.2 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Mediums verfügbar, so teilt der BJF dies dem Käufer unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

4.3 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers, soweit einzelvertraglich keine andere Regelung getroffen worden ist. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ein Transportunternehmen übergeben worden ist.

5. Kaufpreis und Versandkosten

5.1 Der jeweilige Kaufpreis für das Medium und die dazugehörigen Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Bestellformular. Soweit ein ermäßigter Preis verfügbar ist, gilt dieser ausschließlich für Mitglieder des BJF.

5.2 Alle Preise der BJF-Clubfilmothek verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Die Versandkosten betragen pauschal € 4,00. Ab einem Bestellwert von € 150,00 liefern wir frei Bestimmungsort Inland. Bei Lieferung ins Ausland berechnen wir grundsätzlich die tatsächlich entstehenden Versandkosten.

5.4 Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Mediums ohne Abzug fällig. Bei später eingehenden Zahlungen sind für die Dauer der Verspätung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Fälligkeitstag an zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den BJF nicht aus.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des BJF.

7. Rückgabe nach Ende der Lizenzzeit

Nach Ablauf der Lizenzzeit ist der BJF berechtigt, die Rückgabe der gelieferten Medien zu fordern, falls der Lizenzgeber des BJF dies verlangt.

8. Gewährleistung

Der BJF haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom BJF gelieferten Medien nur, wenn diese ausdrücklich in dem Bestellformular zu dem jeweiligen Medium abgegeben wurde.

9. Haftungsausschluss

9.1 Ansprüche des Käufers gegenüber dem BJF auf Schadensersatz sind ausgeschlos­sen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BJF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der BJF im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bis zum Maximalbetrag des Kaufpreises und nur auf den vertrags­typischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadens­ersatz­ansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Die Einschränkungen der Ziffern 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des BJF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.4 Die sich aus den Ziffern 9.1 und 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der BJF den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der BJF und der Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Verkaufs­bedingun­gen eine Regelungslücke aufweisen.

10.3. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

 

Gefördert von

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.