GEMA-Gesamtvertrag für BJF-Mitglieder
Drastische Erhöhung der GEMA-Gebühren im Tarif T – BJF schließt "Gesamtvertrag" für seine Mitglieder – 20% Rabatt zusätzlich
Ende November 2018 gingen die ersten empörten Anrufe in der BJFGeschäftsstelle ein: Die GEMA habe ihre Gebühren im Tarif T drastisch erhöht. Ein Blick auf die GEMA-Website ergibt tatsächlich: Seit 1. Oktober 2018 verlangt die GEMA in ihrem Tarif T für einzelne Filmvorführungen außerhalb von Filmtheatern, den viele BJF-Mitglieder nutzen, nicht mehr ca. 10 € sondern 24,10 € und seit 1.1.2020 24,70 € pro Veranstaltung (jeweils zzgl. MwSt., abzügl. evtl. Rabatte). Was sind die Hintergründe? Und was kann man dagegen tun? Nach dem Hinweis unserer Mitglieder haben wir den Sachverhalt umgehend geprüft und uns schließlich Anfang Januar mit einem Schreiben an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gewandt. Dabei haben wir deutlich gemacht, dass die Erhöhung aus unserer Sicht den Rahmen der Angemessenheit deutlich überschreitet. Insbesondere haben wir erläutert, dass mit den entsprechenden Filmvorführungen schon aufgrund der nicht-gewerblichen Vorführlizenz keine Gewinne erzielt werden dürfen und die GEMA-Gebühr nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Vorführlizenz (für eine Filmvorführung berechnet der BJF z. B. 40.- € Leihgebühr) steht. Schließlich haben wir auch auf die kulturellen und sozialen Belange hingewiesen, die aktuell lediglich mit einem Rabatt in Höhe von 15% berücksichtigt werden.
Treffen mit der GEMA und Hintergründe für die Erhöhung
Das Schreiben des BJF wurde seitens der GEMA schon bald mit der Einladung zu einem Gespräch in der GEMA-Direktion in München beantwortet. Bei diesem Termin war der BJF nicht nur durch Geschäftsführer Reinhold T. Schöffel, sondern auch Vorstandsmitglied Katrin Hoffmann und unsere Rechtsanwältin Dr. Diana Ettig vertreten. Wir haben der GEMA die Situation noch einmal mündlich erläutert und konnten der GEMA so zumindest ein Bild derjenigen vermitteln, die diesen Tarif T in Anspruch nehmen. Anschließend erläuterten die Vertreter der GEMA das Zustandekommen des aktuellen Tarifes: Bei dem Betrag in Höhe von 24,70 € (zzgl. MwSt.) handelt es sich um einen Mindesttarif, der mittlerweile in allen Tarifen Anwendung findet. Dass es hier nicht zeitgleich zu Erhöhungen in allen Tarifen kam, liegt daran, dass die einzelnen Tarife nach und nach überarbeitet wurden – jetzt also der Tarif T. Dieser Mindesttarif sei erforderlich, um den Verwaltungsaufwand für jede Einzelmeldung abzubilden und sei auch entsprechend juristisch abgesichert.
Wir haben daraufhin mit der GEMA mögliche Lösungsmöglichkeiten diskutiert, um den Tarif T doch noch einmal weiter zu senken. So haben wir beispielsweise angeboten, das Inkasso für die GEMA zu übernehmen und so den Verwaltungsaufwand signifikant zu senken. Aber die dadurch zu erreichenden Nachlässe wären nur minimal gewesen und hätten auf Seiten des BJF einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand erfordert. Wirklich tragfähig war daher lediglich das Angebot der GEMA, mit dem BJF einen Gesamtvertrag zu schließen und den Mitgliedern so zu einem zusätzlichen Rabatt zu verhelfen.
BJF schließt Gesamtvertrag mit der GEMA: Zusätzlicher Rabatt in Höhe von 20%
Nach umfassenden Diskussionen sind wir im BJF-Vorstand zu dem Ergebnis gekommen, dass eine juristische Überprüfung der Tariferhöhung wenig Aussichten auf Erfolg hat und nicht im Verhältnis zu der damit verbundenen jahrelangen Rechtsunsicherheit steht. Der BJF-Vorstand hat daher in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, mit der GEMA einen Gesamtvertrag zu schließen. Im Tarif T bedeutet das, dass BJF-Mitglieder neben dem 15%-Rabatt für „Vorführungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen“, was auf praktisch alle Veranstaltungen der BJF-Mitglieder zutrifft, einen weiteren Rabatt von 20% in Anspruch nehmen können. Anstelle der aktuell geltenden 26,43 € pro Veranstaltung fallen dann nach 15% und weiteren 20% Rabatt noch 17,98 € an (jeweils inkl. MwSt.).
Wie geht es weiter?
Der BJF hat Anfang April 2019 den o. g. Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen. Ab sofort können alle BJF-Mitglieder, welche die Konditionen des Gesamtvertrages nutzen wollen, dies online nach dem Einloggen auf unserer Website bjf.clubfilmothek.de unter "Konto/GEMA-Gesamtvertrag" markieren. Damit wird die BJF-Geschäftsstelle ermächtigt, die Kontaktdaten des jeweiligen Mitglieds an die GEMA weiterzugeben. Danach können BJF-Mitglieder ihre Veranstaltungen direkt an die GEMA melden und die vergünstigten Konditionen des Gesamtvertrages in Anspruch nehmen.
Diese Rabatte gelten übrigens nicht nur für Filme, die aus der BJF-Clubfilmothek entliehen wurden, sondern für alle Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen der Mitgliedsinitiative.
Ebenso können BJF-Mitglieder, die andere GEMA-Tarife nutzen, z. B. Tarif T-R, sich auf den Rabatt des BJF-Rahmenvertrages beziehen, falls sie noch keinem anderen Rahmenvertrag zugeordnet sind.
Damit, so hoffen wir, konnten wir unter den gegebenen Umständen erträgliche Konditionen für unsere Mitglieder erreichen. Bei Fragen steht die BJF-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
GEMA-Tarife und -Meldungen:
Anmeldung einzelner, gelegentlicher Filmvorführungen (Tarif T)
Bei regelmäßigen Filmvorführungen kommt evtl. auch Tarif T-R in Betracht.