Zum Artikel springen
Filme für Kinder und Jugendliche
a
BJF-Clubfilmothek

GEMA-Gesamtvertrag für BJF-Mitglieder

Für seine Mitglieder hat der BJF 2019 einen Rahmenvertrag mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeschlossen.

Zusätzlich zu den 15 % Rabatt der GEMA für nichtgewerbliche Veranstaltungen erhalten BJF-Mitglieder damit einen weiteren Rabatt von 20 % auf die GEMA-Gebühr. Rund 100 BJF-Mitglieder nutzen inzwischen den Rahmenvertrag.

Der Vertrag trägt dazu bei, dass BJF-Mitglieder, die nicht anderweitig an Rahmenverträge (z. B. der Kommunen, Kirchen, Verbände etc.) angeschlossen sind, ebenfalls den Rabatt in Anspruch nehmen können, den die GEMA in solchen Fällen einräumt.

Hintergrund: Die GEMA hat 2018 ihre Gebühren für Musiknutzung drastisch erhöht. War für eine nichtgewerbliche Filmvorführung vorher eine Gebühr von ca. 8 bis 10 € zu zahlen, so verlangt die GEMA inzwischen mehr als 28 € netto. Mit dem Rahmenvertrag wollen wir diese Erhöhung für unsere Mitglieder zumindest etwas abfedern.

Stand 2024 erhebt die GEMA eine Musiknutzungs-Gebühr bei Filmvorführungen außerhalb gewerblicher Kinos nach dem Tarif T von 1,25 % des Nettokartenumsatzes, mindestens aber 28,20 € bei Vorführungen bis 150 Personen.

Beispiel-Rechnung für eine typische nichtgewerbliche Filmvorführung der BJF-Mitglieder:

  • Auf die Mindestgebühr von 28,20 € netto gibt es für nichtgewerbliche Veranstaltungen einen Nachlass von 15 %: 28,20 € minus 4,23 € (15%) = 23,97 €
  • Auf diese Gebühr gibt es für Teilnehmende am BJF-Gesamtvertrag einen weiteren Nachlass von 20 %: 23,97 € minus 4,80 € (20 %) = 19,17 € je Vorführung zzgl. 7 % MwSt. = 20,52 €.

Gegenüber der Lizenzgebühr von 40 €, die wir für eine Filmvorführung unserer Mitglieder berechnen, steht diese zusätzliche Lizenzgebühr der GEMA nur für die Musik im Film natürlich in keiner sinnvollen Relation. Allerdings ist die GEMA berechtigt, Gebühren in dieser Höhe zu berechnen, weil die Gebühren zumindest ihre Verwaltungskosten decken müssen.

Wie können BJF-Mitglieder den BJF-Rabatt aktivieren?

  1. Auf der BJF-Clubfilmothek-Website einloggen
    Hinweis: Neumitglieder erhalten ihren Freischaltcode mit ihrer Mitgliedsbestätigung. Wer den Freischaltcode nicht mehr findet, kann in der BJF-Geschäftsstelle einen neuen Freischaltcode anfordern.
  2. Unter Konto - "GEMA-Gesamtvertrag" ankreuzen, dass Sie die Vorteile des GEMA-Gesamtvertrags in Anspruch nehmen wollen und der BJF-Geschäftsstelle erlauben, Ihre Kontaktdaten an die GEMA weiterzugeben.
    Hinweis: Die Weitergabe von BJF an GEMA kann einige Tage dauern, aber danach sind Sie bei der GEMA als Rahmenvertrags-Teilnehmer*in registriert.
  3. Unter Konto - "GEMA-Gesamtvertrag" - "Anmeldung einzelner, gelegentlicher Filmvorführungen (Tarif T)" finden Sie den Link zum GEMA-Portal, um sich dort zu Registrieren. Hierbei geben Sie auch an, dass Sie zum Gesamtvertrag des Bundesverbandes Jugend und Film e.V. gehören.

Wichtig: Ihre Veranstaltungen müssen weiterhin selbstständig von Ihnen vor dem Termin bei der GEMA angemeldet werden!

 

Diese Rabatte gelten übrigens nicht nur für Filme, die aus der BJF-Clubfilmothek entliehen wurden, sondern für alle Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen der Mitgliedsinitiative.


GEMA-Tarife und -Meldungen:

Anmeldung einzelner, gelegentlicher Filmvorführungen (Tarif T)

Bei regelmäßigen Filmvorführungen kommt evtl. auch Tarif T-R in Betracht.

 

Gefördert vom:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Rahmen des:

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Weitere Förderer:

Logo: Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.